Kleines Garten-Regelwerk
Ihr dürft gerne:
• Hunde mitbringen. Sie sind an der kurzen Leine zu führen und Hinterlassenschaften müssen unverzüglich beseitigt werden.
• Auf unseren Wiesen picknicken.
• Ballspielen, allerdings nur auf dem Spiel- und Bolzplatz.
• Fotos und Filme zu Hobbyzwecken aufnehmen (unter der Beachtung des Datenschutzes). Bei Fotos und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke müsst Ihr Euch im Vorfeld an uns wenden.
Was Ihr nicht dürft:
• Beete betreten.
• Pflanzen abpflücken.
• Gemüse und Früchte ernten.
• Müll im Garten liegen lassen. Er ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
• Offenes Feuer entzünden oder Grillen (Ausnahme: Buchung der Grillhütte).
• In den Teichanlagen baden (weder Mensch noch Tier).
• Steine oder sonstige Gegenstände in das Wasser werfen.
• Laute Musik hören.
• Sämtliche Tiere in der Anlage füttern (inkl. Fische im Teich).
• Lagern, zelten oder übernachten in der Gartenanlage.
• Radfahren außerhalb der asphaltierten Wege. Auf den asphaltierten Wegen dürft Ihr in Schrittgeschwindigkeit und unter Rücksichtnahme auf andere Besucher fahren.
• Flyer oder ähnliche Druckerzeugnisse ablegen, verteilen oder ohne Rücksprache in unsere Prospektständer stellen.
• Gewerbliche Gartenführungen, die nicht durch uns organisiert sind, durchführen.
• Musikalische oder künstlerische Darbietungen ohne unsere Zustimmung aufführen.
• Drohnen oder andere ferngesteuerte Fluggeräte ohne Genehmigung aufsteigen lassen.
Das Hausrecht obliegt den Mitarbeiter:innen des Landkreises Neunkirchen oder den von ihnen beauftragten Personen. Sie sind bei Nichteinhaltung der Regeln berechtigt, Besucher:innen von der Anlage zu verweisen und Hausverbote zu erteilen.
Wir wünschen Euch einen schönen und erlebnisreichen Aufenthalt.